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Kosten
Die Kosten für eine Vollnarkose oder einen Dämmerschlaf (Analgosedierung) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Eine Außnahme besteht, wenn die Notwendigkeit dieser Behandlung durch einen Neurologen oder einen Psychiater bestätigt wird und eine entsprechende Anweisung erteilt wird.
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