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Kosten
Was kostet eine Implantatbehandlung? Gibt es Richtwerte?
Auch die Frage nach den Kosten lässt sich nicht pauschal beantworten. Die
genauen Kosten hängen vor allem davon ab, wie aufwändig die Versorgung
ist. Als Orientierungswert kann jedoch ein Betrag von € 2.000,00 pro Implantat
gerechnet werden. In komplizierten Fällen kann sich dieser Betrag erhöhen.
Die anfangs recht hohen Investitionskosten relativieren sich jedoch, wenn man
den Faktor Haltbarkeit mit berücksichtigt, denn in dieser Hinsicht ist die
Implantatversorgung einem herkömmlichen Zahnersatz überlegen. Kosten
für Reparaturen und Neuanfertigungen, wie sie bei üblichen Kronen und
Brücken häufig nach einigen Jahren notwendig sind, entfallen.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Privatversicherte Patienten sollen sich vor Beginn der Behandlung mit ihrer Versicherung
auseinandersetzen, damit abgeklärt werden kann, welche Kosten der Implantation übernommen
werden, Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Implantation
sowie den darauf befindlichen Zahnersatz dann, wenn eine Implantatlösung „vernünftig“ ist.
Ob dies im Einzelfall gilt, wird anhand von sog. Indikationskatalogen beurteilt.
Die Einreichung einer Kostenerklärung (Heil- und Kostenplan) ist unbedingt
erforderlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Implantationskosten grundsätzlich
nicht – auch nicht anteilig. Früher gab es von den gesetzlichen Krankenkassen
auch keinerlei Zuschüsse für auf Implantaten aufgebrachten Zahnersatz.
Hier gibt es allerdings eine für den Patienten positive Veränderung.
Seit Juli 2001 wird implantatgestützter Zahnersatz (im Fachjargon Suprakonstruktion)
genauso bezuschusst wie Zahnersatz, der auf natürliche Zahnwurzeln gesetzt
wird. Kann über einen Zeitraum von 10 Jahren regelmäßig einmal
jährlich ein Kontrolltermin beim Zahnarzt nachgewiesen werden, beträgt
dieser Zuschuss 65 %. In jedem Fall muss der Krankenkasse ein entsprechender
Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes eingereicht werden.
Bin ich im Hinblick auf die Behandlung beihilfeberechtigt?
Ähnlich wie die privaten Krankenkassen entscheiden auch die Beihilfekassen
eine Bezuschussung der Kosten für Implantation und darauf aufgebrachten
Zahnersatz anhand eines sog. Indikationskataloges. Wenn eine Implantatlösung
vernünftig, also medizinisch begründet ist, wird ein Zuschuss sowohl
für die Implantation als auch für den Zahnersatz gewährt.
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