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01. Juli 2010

Mundschleimhautveränderungen früh erkennen

Regelmäßiger Zahnarztbesuch als aktive Krebsvorsorge
Das Mundhöhlenkarzinom gehört zu den häufigen bösartigen Tumoren des Menschen. In Europa liegt die Häufigkeit bei 3 bis 5 %. Wenn auch in den vergangenen Jahrzehnten Fortschritte in der chirurgischen Therapie und in der Radio- und Chemotherapie erzielt wurden, ist es nicht gelungen, die ungünstige Prognoserate dieser malignen Erkrankung zu verbessern. Während die Fünfjahres-Überlebensrate bei einer frühen Diagnose und lokalisiertem Befund bei etwa 80 % liegt, sinkt diese Rate in der gleichen Beobachtungszeit bei Patienten mit bereits vorhandenen Fernmetastasen auf 20 %.

Daraus wird ersichtlich, dass nur die Früherkennung des Mundhöhlenkrebses und somit dessen Operabilität die Prognose entscheidend zu verbessern vermag. Hinter jeder unklaren oder harmlos aussehenden Mundschleimhautveränderung kann sich potenziell eine Vorstufe oder bereits ein bösartiger Tumor verbergen.

Der Zahnarzt ist prädestiniert, Mundschleimhauterkrankungen frühzeitig zu erkennen. Mit Hilfe eines sog. Bürstenabstrichs werden von der verdächtigen Stelle Zellen abgebürstet und untersucht. Auf diese Weise können Vorstadien und Frühformen viele Monate vor dem Ausbruch des Mundkrebses erkannt werden. Hierdurch wird eine frühzeitige Diagnostik und Therapie ermöglicht, was die Überlebenschancen des Betroffenen drastisch erhöht und gesichtsverstümmelnde Operationen vermeiden kann.

Kosten der Untersuchung
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Gewinnung von Zellenmaterial aus der Mundhöhle im Rahmen der üblichen Gebührenordnung. Die Zelluntersuchung wird von einem Pathologen ebenfalls mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Zahnarzt muss dazu eine formlose Überweisung für den Pathologen ausstellen.

Quelle: www.bzaek.de