Wir möchten Sie frühzeitig über eine wichtige Änderung beim Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz informieren.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen reduziert werden:
- Ohne Bonus: bisher 60 % -> künftig 50 %
- Bonus nach 5 Jahren: bisher 70 % -> künftig 60 %
- Bonus nach 10 Jahren: bisher 75 % -> künftig 65 %
Wichtig für Sie!
Nicht die Kosten unserer Praxis werden dadurch erhöht - vielmehr reduziert sich der Anteil, den Ihre gesetzliche Krankenkasse für die Regelversorgung übernimmt.
Dadurch kann sich Ihr persönlicher Eigenanteil erhöhen.
Entscheidend ist nach der vorgesehenen Übergangsregelung, dass der Festzuschuss noch bis zum 31. Dezember 2026 von Ihrer Krankenkasse bewilligt wurde.
Deshalb empfehlen wir Patientinnen und Patienten, bei denen Zahnersatz bereits geplant oder absehbar ist, nicht bis zum Jahresende zu warten.
Damit auch bei einer eventuell erforderlichen Prüfung oder Begutachtung ausreichend Zeit bleibt, möchten wir entsprechende Heil- und Kostenpläne möglichst bis zum 1. Dezember 2026 bei der Krankenkasse einreichen.
Ob bei einer Verlängerung einer bereits 2026 erteilten Bewilligung im Jahr 2027 weiterhin die bisherigen Festzuschüsse gelten, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Unser Tipp:
Wenn bei Ihnen Zahnersatz geplant ist oder Sie bereits mit uns darüber gesprochen haben, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob eine Antragstellung noch im Jahr 2026 sinnvoll ist.
Herzliche Grüße.
Ihr Praxisteam
